Verkehrswertgutachten & Wertgutachten

 

Wer sollte ein Verkehrswertgutachten erstellen?

 

Immobilien- und Verkehrswertgutachten zur Verwendung vor deutschen Behörden, Gerichten, Nachlassverwaltungen, usw. sollten nur vom in Deutschland anerkannten Immobiliengutachter erstellt werden! Auch wenn der Gutachter als Zeuge vor deutschen Gerichten oder für Rückfragen von deutschen Behörden zur Verfügung stehen muss, geht dies unbürokratisch nur bei einem in Deutschland ansässigen bzw. anerkannten Immobiliengutachter.

 

 

Was ist ein Verkehrswertgutachten?

 

Im Rahmen der Immobilienbewertung wird zwischen zwei Formen von Immobiliengutachten unterschieden: dem Kurzgutachten und dem Verkehrswertgutachten. Während ein Kurzgutachten lediglich einer Orientierung über den Marktwert der Immobilie dient, wird dieser beim Verkehrswertgutachten genau ermittelt. Hierfür wird mit bis zu zwei normierten Wertermittlungsverfahren der genaue Wert Ihrer Immobilie anhand von bewertungsrelevanten Umständen berechnet.

 

 

Das Verkehrswertgutachten

 

Ein Verkehrswertgutachten dient der Wertermittlung Ihrer Immobilie und wird vor allem für behördliche und juristische Zwecke und oder beim Immobilienkauf und/oder Immobilienverkauf benötigt. Dabei wird der tatsächliche Wert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung ermittelt. Sie brauchen ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie? Die Expertinnen und Experten der CONCEPT-Baugutachter übernehmen das gerne für Sie.

 

 

Verkehrswertgutachten: Das Wichtigste im Überblick 

 

  • Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie.
  • Deshalb werden Verkehrswertgutachten häufig bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oder von Behörden benötigt.
  • Neben dem Verkehrswertgutachten gibt es auch noch das Kurzgutachten als Form des Immobiliengutachtens. Dieses ist weniger umfangreich und dient zur groben Marktpreisschätzung einer Immobilie.
  • Auch zum Verkauf von Immobilien kann ein Verkehrswertgutachten benötigt werden. In vielen Fällen reicht jedoch ein Kurzgutachten aus, welches jedoch nicht vor Gericht verwendet werden kann.

Wenn Sie vor der wichtigen Aufgabe stehen, den Verkehrswert Ihrer Immobilie durch einen Sachverständigen ermitteln zu lassen, sind wir Ihr zuverlässiger Partner. Unsere Gutachter bieten Ihnen lokale Expertise vor Ort!

 

 

Ihre Vorteile mit den CONCEPT – Immobiliengutachtern Mallorca

 

  • Bewertung durch erfahrene, zertifizierte und unparteiische Gutachter für Immobilien
  • Berücksichtigung aller Faktoren, die den Wert einer Immobilie beeinflussen
  • Ausführliches schriftliches Wertgutachten
  • Ideal für den Verkauf einer Immobilie 
  • Erbschaft: Gutachten zu Todesfall, Schenkung und Erbteilung
  • Scheidung: Gutachten zu Scheidung mit Rechtsstreit oder steuerliche Angelegenheiten

 

Unsere Leistungen zur Wertermittlung

 

  • Wertermittlung für Immobilien und der Definition des Verkehrswertes 
  • Bewertung unbebauter oder bebauter Grundstücke
  • Vor-Ort-Besichtigung durch unabhängige zertifizierte Gutachter
  • Ausführliches schriftliches Wertgutachten
  • Marktwertermittlungen / Kurzgutachten / Verkehrswertgutachten
  • Beleihungswertermittlung

Verkehrswertgutachten & Wertgutachten

 

Verkehrswertgutachten: Zweck und Verwendung

 

Das Verkehrswertgutachten gehört zu den Immobiliengutachten und dient somit der Immobilienbewertung. Im Gegensatz zum Kurzgutachten ist ein Verkehrswertgutachten gerichtsfest und ermittelt den genauen Marktwert Ihrer Immobilie. Ein solches Gutachten wird etwa bei Gerichtsverfahren benötigt, um den tatsächlichen Wert eines Objekts festzustellen. 

 

Verkehrswertgutachten werden in der Regel für behördliche und juristische Zwecke benötigt. Darunter fallen u.a.:

 

  • Erbauseinandersetzung
  • Scheidungsverfahren (Ermittlung Zugewinnausgleich)
  • Kauf- oder Verkaufsunterstützung
  • Zur Vorlage bei der Bank
  • Zur Vorlage beim Gericht (Betreuungsfall)

 

 

Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie erstellen

 

Wenn Sie Interesse an einem umfangreichen Verkehrswertgutachten haben, kontaktieren Sie uns gerne. Nach gemeinsamer Absprache schicken wir einen unserer Immobiliengutachter, um Ihre Immobilie vor Ort zu besichtigen. 

 

 

 

Begutachtet und überprüft werden u.a.:

  • Alle technischen Anlagen im Außen- und im Innenbereich der Immobilie
  • Dachflächen und Außenfassade
  • Fenster, Außen- und Innentüren
  • Fliesen- und Bodenbeläge
  • Treppenanlagen
  • Alle Wand- und Deckenflächen im Innenbereich
  • Grundstück, Außenanlagen inkl. Wege, Stützmauern, usw.
  • Poolanlagen inkl. Technik (wenn vorhanden)
  • und alle sonstigen vorhandenen Baulichkeiten, welche mit der Immobilie auf dem Grundstück im Zusammenhang stehen
  • Umfeld der Immobilie

 

 

Inhalt des Gutachtens u.a.:

  • Allgemeine Angaben / Vorbemerkungen
  • Objektbezogene Unterlagen und Informationen
  • Ortsbesichtigung / Begutachtung
  • Lagebeschreibung
  • Grundstücksbeschreibung und -erschließung
  • Großräumige Lage und Infrastruktur / Kleinräumige Lage und Infrastruktur
  • Gebäudeart, Baujahr und Außenansichten
  • Beschreibung des Gebäudes und der Außenanlagen inkl. Fotodokumentation
  • Bewertung des Objektzustandes inkl. energetischem Zustand inkl. Fotodokumentation
  • Gebäudekonstruktion und Ergebnisse der bautechnischen Untersuchung
  • Ausbau und Raumausstattung, allgemeine technische Ausstattung
  • Besondere Bauteile / Sonstige Einrichtungen / Nebengebäude / Außenanlagen
  • Berechnung der Nutz- und Wohnfläche der Immobilie
  • Besondere objektspezifische Zusammenfassung der Grundstücksmerkmale
  • Zusammenfassende Beurteilung des Bewertungsobjektes
  • Wertermittlungsstichtag des Gutachtens
  • Zusammenstellung der Wertermittlungsergebnisse
  • Ermittlung des Verkehrswertes

Verkehrswertgutachten & Wertgutachten

 

Was ist ein Wertgutachten für eine Immobilie?


Ein Wertgutachten ist eine kostenpflichtige Bewertung einer Immobilie, die von einem Immobiliengutachter oder Sachverständigen durchgeführt wird. Ziel ist es, einen Verkehrswert zu ermitteln. Das kann beispielsweise für einen Hausverkauf, aber auch bei einer Erbschaft oder einer Scheidung sinnvoll sein. Auch für Ihre Wohngebäudeversicherung ist es sinnvoll, den genauen Immobilienwert zu kennen, um nicht über- oder unterversichert zu sein.

 


 

Was ist ein Kurzgutachten bei einer Immobilie?

 

Ein Kurzgutachten ist ein kurzes Wertgutachten, das zwar eine Wertermittlung der Immobilie enthält, jedoch weniger detailliert in seinen Ausführungen ist. Diese Eigenschaften zeichnen ein Kurzgutachten aus:

 

  • Zwischen 10 und 15 Seiten
  • Wertermittlung erfolgt aufgrund nur eines Verfahrens (entweder Ertragswert- oder Sachwertverfahren)
  • Knappe oder keine Baubeschreibung
  • Keine Lagebeschreibung, Fotodokumentation, Bauzeichnungen oder sonstige Angaben
  • Die Berechnungen zur Wertermittlung werden meist nach Angaben des Auftragsgebers erstellt ohne genaue Prüfung durch den Gutachter
  • Das Kurzgutachten bietet nicht nur den Verkehrswert, sondern noch weitere kurze Erklärungen und Beschreibungen.

 

Der Umfang eines Kurzgutachtens kann variieren. Besprechen Sie mit dem Immobiliengutachter vor der Auftragserteilung genau, in welchem Umfang und für welchen Anlass Sie das Gutachten benötigen.


 

 

Was ist ein Vollgutachten bei einer Immobilie?


Ein Vollgutachten hat vor Gericht und bei den Behörden Bestand. Es ist ausführlicher als ein Kurzgutachten und damit auch die genaueste Form einer Immobilienbewertung.

 

  • Umfasst etwa 40 - 60 Seiten, oder auch mehr
  • Ausführliche Lage- und Baubeschreibungen
  • Die Immobilie wird vor Ort besichtigt
  • Fotodokumentation
  • Bewertung wird von einem qualifizierten anerkannten Immobiliengutachter durchgeführt.
  • Sinnvoll beim Immobilienkauf für die Bank
  • Empfehlenswert beim Verkauf von Immobilien um den Verkaufspreis zu begründen, Vertrauen schaffen und dem Interessent Sicherheit bieten.
  • Ein Vollgutachten, auch als Verkehrsgutachten bekannt, ist zwingend erforderlich, wenn beispielsweise vor Gericht Auseinandersetzungen ausgetragen werden, die eine Vermögensaufteilung betreffen. Das ist beispielsweise bei einer Scheidung oder einer Erbschaft der Fall.


 

Was bewertet ein Immobiliengutachter?

 

Ein Immobiliengutachter schaut sich die gesamte Immobilie an. Das umfasst auch alle Baumaßnahmen, die in den vergangenen Jahren ausgeführt wurden. Um ein ausführliches und umfangreiches Wertgutachten erstellen zu können, fließen die folgenden Punkte in die Bewertung ein:

 

  • Baujahr: Das Baujahr der Immobilie wird in der Regel der Baugenehmigung entnommen. Auch die Art und Weise des Baus geben meist Aufschluss über das Baujahr.
  • Lage: Die Lage der Immobilie wirkt sich auf den Verkehrspreis aus. Häuser im Speckgürtel einer Metropolregion steigern das den Wert der Immobilie eher als Objekte in ländlichen Gefilden.
  • Ausstattung: Die Ausstattung einer Immobilie kann die Wertigkeit steigern. Gibt es beispielsweise eine Garage ist das hochwertiger als ein Stellplatz.
  • Zustand: Der Immobiliengutachter beurteilt den Zustand der Immobilie, ob sie verwohnt ist oder kontinuierlich gepflegt wurde.
  • Energetische Beschaffenheit: Je höher das Objekt einer Energieklasse zugeordnet werden kann, desto hochwertiger wird die Immobilie beurteilt.
  • Erschließungsgrad: Der Immobiliengutachter schaut sich an, ob das Grundstück erschlossen ist oder anderweitige Vorkehrungen betroffen werden müssen, um eine Immobilie darauf zu errichten.
  • Außenanlage: Neben der Immobilie selbst, schaut ein Immobiliengutachter auch auf die Außenanlagen. Neben der Größe beurteilt er den Zustand der Außenanlage.
  • Nutzung der Immobilie: In einem Immobiliengutachten wird die Art der Nutzung notiert. Dabei spielt eine Rolle, ob die Immobilie privat oder gewerblich genutzt wird.


 

Welchen Vorteil hat ein Immobiliengutachten?

 

  • Ein Wertgutachten informiert über den Verkehrspreis und den Zustand einer Immobilie. Als Verkäufer vermeiden Sie einen Vermögensschaden, wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie genau kennen. Sie erleiden weder einen Verlust durch einen zu niedrigen Verkaufspreis, noch fordern Sie zu viel für Ihre Immobilie, sodass potenzielle Käufer ausbleiben.
  • Ein Wertgutachten sorgt für Klarheit und Transparenz. Das ist bei Streitigkeiten wie einer Scheidung oder einer Erbschaft von Vorteil. Beim Verkauf einer Immobilie haben Sie mit einem Wertgutachten eine Rechtfertigung für den angesetzten Preis. Der Verkauf wird dadurch in der Regel beschleunigt.


 

Wie lange ist ein Wertgutachten vom Immobiliengutachter gültig?

 

Genau genommen gelten Wertgutachten nur für der Tag, an dem sie erstellt wurden. Das liegt daran, dass sich die Lage oder der Zustand des Hauses mit der Zeit verändern können. Wird neben dem Haus eine Autobahn gebaut, hat das Auswirkungen auf den Wert der Immobilie. Ebenso haben ein Supermarkt oder ein plötzlicher Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz Einfluss auf die Bewertung. Da Sie nun nicht jeden Tag ein neues Wertgutachten erstellen lassen können, gilt:

Solange keine Veränderungen an dem Haus oder der Umgebung stattfinden, gelten Wertgutachten als aktuell. In der Praxis werden Gutachten, deren Stichtag nicht länger als 6 Monate zurückliegt, als aktuell angesehen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, den Abstand zwischen dem Tag der Erstellung sowie dem tatsächlichen Gebrauch des Gutachtens möglichst gering zu halten.

 


 

Wie lange dauert ein Wertgutachten vom Immobiliengutachter?


Im Durchschnitt dauert ein Wertgutachten eines Immobiliengutachters bis zu 4 Wochen. Kurzgutachten können in einem kürzeren Zeitraum erstellt werden. Die Dauer ist stark abhängig vom Umfang des Gutachtens. Soll es ein ausführliches Vollgutachten werden, das rechtssicher ist, dauert es länger, ein Gutachten zu erstellen. Ist es ausreichend, nur den Verkehrswert zu ermitteln, braucht es weniger Aufwand. Zudem kommt es auf die Auslastung des Gutachters an. Ist ein Vor-Ort-Termin für das Immobiliengutachten notwendig, dauert es länger.


  

Wer zahlt für das Wertgutachten?

 

Das Wertgutachten zahlt, wer es in Auftrag gegeben hat. Wollen Sie ein Wertgutachten vor dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen, zahlen Sie auch für den Gutachter. Das gilt übrigens auch, wenn die Bank einen Gutachter schickt. Sie ist der Auftraggeber und darf Ihnen die Kosten dafür nicht in Rechnung stellen.

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